Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Für Werterhaltungsmaßnahmen am Bürgerhaus werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung lt. § 8 der Ortsteilverfassung 5242,00 EUR zur Verfügung gestellt. In Absprache mit dem Fachamt soll eine malermäßige Instandsetzung der kompletten Außenfassade, beider Außentüren, des Zuganges zum Keller, aller Fenster, des Wintergartens, der Mauer zum Grundstücksnachbarn sowie des kompletten Zaunes erfolgen. In diesem Zusammenhang  soll der Schriftzug "Bürgerhaus" angebracht werden, wenn möglich mit dem Wappen des Ortsteiles.