Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 6 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von Ausstattungsgegenständen für die Turnhalle Töttelstädt finanzielle Mittel i.H.v. 950,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel werden zur Ersatzbeschaffung von Stühlen eingesetzt.