Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in dem Bürgerhaus 305,00 EUR für die Anschaffung nachfolgender Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt:

  • Galerieschienensystem
  • Kauf der dazu gehörenden Rahmen und Aufhängevorrichtungen