Sitzung: 12.09.2018 OR SWB/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1908/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3)
i. V. m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
(Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in
dem Bürgerhaus 305,00 EUR für die Anschaffung nachfolgender
Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt:
- Galerieschienensystem
- Kauf der dazu gehörenden Rahmen und Aufhängevorrichtungen