Sitzung: 19.09.2018 OR STO/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1821/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 2996,42 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Tischen) zur Verfügung gestellt.