Sitzung: 05.09.2018 StR/006/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1314/18
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 06.06.2018 für das Vorhaben
ALT711"Willy-Brandt-Höfe" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für den Bereich Schmidtstedter Str. 38/39
und 43/44, Willy-Brandt-Platz 5 und Kurt-Schumacher Str. 1 soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs.
1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT711 aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-          städtebauliche Neufassung der
westlichen und nördlichen Kanten des Quartiers Willy-
Brandt-Platz / Schmidtstedter Straße / Kurt-Schumacher-Straße
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Differenzierung zwischen der
Einordnung einer neuen Platzfassade zum Willy-Brandt-Platz (Busbahnhof) und der
Straßenfassade entlang der Schmidtstedter Straße
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Belebung der Erdgeschosszonen durch
die Einordnung von Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Dienstleistungseinrichtungen
und weiteren gewerblichen Einrichtungen entlang des Willy-Brandt-Platzes und
der Schmidtstedter Straße
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â entlang des Willy-Brandt-Platzes sind
der verkehrlichen Funktion entsprechende Gehwegbreiten und Aufenthaltsflächen
vorzusehen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â der vorhandene Busbahnhofdarf darf in
seiner Funktion (24-Stunden-Betrieb) nicht beeinträchtigt werden
-          die mögliche Verschiebung der
Fernbushaltestelle ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Unterbringung des ruhenden Verkehrs
in entsprechenden Parkierungseinrichtungen im Quartier
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Der vorhandene und an den
Geltungsbereich des Bauvorhabens angrenzende Baumbestand (insgesamt 21
Platanen) ist als wichtiges Gestaltungselement im Bereich des östlichen
Willi-Brandt-Platzes/ZOB vollständig und langfristig zu erhalten
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Erhaltungs- und Sanierungsziele der Satzung über das förmlich festgesetzten
Sanierungsgebiet "Bahnhofsquartier" ALT489 und die Erhaltungssatzung
EH013 "Östliches Bahnhofsquartier" gebietsbezogen konkretisiert
werden.
03
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
04
Der Vorhaben- und Erschließungsplan
"Entwicklung des Areals Schmidtstedter Str. 38/39 & 43/44,
Willy-Brandt-Platz 5 und Kurt-Schumacher-Str. 1" in seiner Fassung vom
04.12.2017 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT711 "Willy-Brandt-Höfe"
und dessen Begründung gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT711
"Willy-Brandt-Höfe" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
06
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
ALT711 "Willy-Brandt-Höfe" ist bei Wohnbebauung ein sozialer
Wohnungsbau in Höhe von 20 Prozent umzusetzen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10 a – c beigefügt.)