Sitzung: 05.09.2018 StR/006/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1122/18
Beschluss:
01
Der Vorhaben- und Erschließungsplan in
seiner Fassung vom 24.04.2018 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage
3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen
Begründung gebilligt.
02
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ROB694
"Nahversorgungszentrum Roter Berg" und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 8 a – c beigefügt.)