Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden anteilig 1.800,00 EUR gem. § 4, Abs. 3 i.V.m. §§ 11und 12 der Ortsteilverfassung zur fachgerechten Aufstellung der Steinstatue in Ergänzung des bereits angelegten Steinlapidariums zur Verfügung gestellt.