Sitzung: 27.06.2018 StR/005/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2761/17
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KRV684 "Alter Posthof" in seiner
Fassung vom 25.05.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit dem
Vorhabenträger die Realisierung von zusätzlichen, oberirdischen und
barrierefreien Fahrradabstellanlagen. Diese sollen zusätzlich zu den
Abstellplätzen im Kellergeschoss realisiert werden. Dabei sollen überdachte
Abstellplätze, verschließbare Fahrradboxen und Lademöglichkeiten für E-Bikes
Teil der Prüfung sein. Dabei ist von einem Stellplatzschlüssel von mindestens
1:3 auszugehen (mindestens ein oberirdischer Fahrradstellplatz auf drei
Wohneinheiten).
Die Ergebnisse dieser Prüfung
sind dem Stadtrat bis Ende 3. Quartal 2018 als Beschlussvorlage zur erneuten
Beschlussfassung vorzulegen.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – e beigefügt.)