Beschluss:

 

01

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KRV684 "Alter Posthof" in seiner Fassung vom 25.05.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Realisierung von zusätzlichen, oberirdischen und barrierefreien Fahrradabstellanlagen. Diese sollen zusätzlich zu den Abstellplätzen im Kellergeschoss realisiert werden. Dabei sollen überdachte Abstellplätze, verschließbare Fahrradboxen und Lademöglichkeiten für E-Bikes Teil der Prüfung sein. Dabei ist von einem Stellplatzschlüssel von mindestens 1:3 auszugehen (mindestens ein oberirdischer Fahrradstellplatz auf drei Wohneinheiten).

 

Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Stadtrat bis Ende 3. Quartal 2018 als Beschlussvorlage zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – e beigefügt.)