Sitzung: 28.05.2018 OR DIT/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1116/18
Beschluss
Für die Weiterführung der Werterhaltung an der Gedenkstätte beider Weltkriege sowie für die Opfer von Diktaturen und Gewaltherrschaft werden lt. § 4 i.V. mit § 7 der Ortsteilverfassung bis zu 5.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.