Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im  Bürgerhaus Salomonsborn zur Verfügung gestellt.