Sitzung: 07.05.2018 OR TTS/004/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0998/18
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrverein Töttelstädt e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie der Einweihungsfeier zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Töttelstädt bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.