Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrverein Töttelstädt e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie der Einweihungsfeier zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Töttelstädt bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.