Sitzung: 07.05.2018 OR TTS/004/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0997/18
Beschluss:
Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. für Stoffe; Kostüme, Dekoration und Gebühren)auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung) finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.