Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. Sportfest), auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung), finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.