Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.       Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung  der  Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Kranzniederlegung am Denkmal für die Gefallenen des I. und II. Weltkrieges anlässlich des Volkstrauertages zur Verfügung gestellt.

2.       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.