Sitzung: 24.04.2018 OR GOT/004/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0898/18
Beschluss
Entsprechend § 18 (b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Gottstedter-Dorf-Klub e.V., für
die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Maifeier, finanzielle Mittel in Höhe von 535,50 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur Anschaffung
eines Maibaummastes inkl. Kosten für die farbliche Gestaltung und den
Transport verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.