Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Gottstedter-Dorf-Klub e.V., für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Maifeier, finanzielle Mittel in Höhe von 535,50 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur Anschaffung eines Maibaummastes inkl. Kosten für die farbliche Gestaltung und den Transport  verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.