Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt,werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten am Bürgerhaus, den Nebengebäuden sowie der Außenfläche, finanzielle Mittel i.H.v. 2345,00 EUR, zur Verfügung gestellt.