Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)           Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Durchführung und Gestaltung des traditionellen Dorf- und Schützenfestes Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)           Diese finanzielle Unterstützung wird u. a. für Gebühren und Genehmigungen, musikalische Unterhaltung sowie eine Hüpfburg verwendet.

3)           Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.