Sitzung: 19.04.2018 StR 001-01/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0410/18
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, BRV680 "Wohnen am Walkstrom",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:250) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 02.02.2018 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 4 a – d beigefügt.)