Sitzung: 18.04.2018 StR/003/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Vorlage: 1394/17
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2017 für das
Vorhaben „Wohnen Am Bürgerpark, Eislebener Straße“ wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich nördlich der Eislebener
Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen
Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes mit
Geschosswohnungsbau
-
planungsrechtliche
Umsetzung des städtebaulichen Bebauungskonzeptes hinsichtlich Art und Maß der
baulichen Nutzung, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen
-
Sicherung
einer adäquat gestalteten und durchgängigen öffentlichen Grünfläche in
Ost-West-Richtung
-
Sicherung
der Erschließung und des Stellplatzbedarfs
-
Bewältigung
möglicher Konflikte hinsichtlich Immissionsschutz
-
Sicherung
gestalterischer Grundprinzipien für Hauptgebäude, Nebenanlagen und Freiräume
-
Sicherung
einer Durchwegung des Plangebietes.
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt.
04
Der Vorhaben- und
Erschließungsplan in seiner Fassung vom 31.01.2018 (Anlage 2) und die
Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOP705 "Wohnen am
Bürgerpark" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
06
Der Flächennutzungsplan ist
gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
07
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan JOP
705 "Wohnen am Bürgerpark" ist sozialer Wohnungsbau in Höhe von 20
Prozent umzusetzen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)