Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem MitMenschen e. V. zur Durchführung  und Ausgestaltung des Stadtteilfestes  (hier: Honorare, Bühnentechnik, Plakatdruck, Bastelmaterial, Dekoration, Kleinmaterial wie z.b. Becher, Müllsäcke, Servietten ) finanzielle Mittel in Höhe von 1.100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.