Sitzung: 22.03.2018 OR SAL/003/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0590/18
Beschluss
Entsprechend
§18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der
Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des
Osterfeuers 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der
Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.
Für den Verwendungsnachweis
werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.