Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Beschluss

 

Entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.

Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.