Sitzung: 19.03.2018 OR SCH/003/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0566/18
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kirmesverein Schmira e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers, finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Kosten des Rahmenprogramms, Osterüberraschungen für die Kinder, Herstellungskosten für die Flyer/ Werbung, zum Kauf von Brennholz, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.