Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 wird gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 6a Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Schulartänderung der Staatlichen Grundschule 5 "Otto Lilienthal" in eine dreizügige Gemeinschaftsschule der Klassenstufen 1-10 beschlossen.

 

02

Die zukünftige Gemeinschaftsschule Otto Lilienthal kann zum Schuljahr 2018/19 Schüler der Klassenstufe 1 und 5 aufnehmen. Die Staatliche Regelschule 5 "Otto Lilienthal" kann zum Schuljahr 2018/19 am Schulstandort Schüler der Klassenstufe 5 aufnehmen.

 

03

Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 ThürSchulG wird zur Errichtung der neuen Gemeinschaftsschule das von der Arbeitsgemeinschaft erarbeitete und vorgelegte pädagogische Konzept für eine Gemeinschaftsschule am Schulstandort Mittelhäuser Straße 21 und 21 a (Anlage 1) beschlossen.

 

04

Für die Durchführung der gymnasialen Oberstufe wird als kooperierendes Gymnasium gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4ThürSchulG die Schillerschule (Staatliche Gemeinschaftsschule 1, Schillerstraße 33, 99096 Erfurt) bestimmt.

 

05

Im Rahmen der Erarbeitung des Schulnetzplans der Landeshauptstadt Erfurt ab dem Schuljahr 2019/20 werden folgende Aufträge geprüft:

-          alternative Möglichkeiten für die Umsetzung der gymnasialen Oberstufe an neuerrichteten Gemeinschaftsschulen,

-          Verlagerung der Dienststelle der Regelschule 5 an einen anderen Schulstandort zum Schuljahr 2019/20,

-          Aufhebung der Dienststelle der Regelschule 5 ab dem Schuljahr 2019/20.

 

06

Der erweiterte Grundschulbezirk der Grundschule Otto Lilienthal, der Riethschule (Grundschule 22, Riethstraße 28, 99089) und der Grundschule am Berliner Platz (Grundschule 27, Berliner Str. 1a, 99091 Erfurt) werden mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 aufgelöst.

 

07

Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 wird ein erweiterter Grundschulbezirk der Riethschule (Grundschule 22, Riethstraße 28, 99089 Erfurt) und der Grundschule am Berliner Platz (Grundschule 27, Berliner Str. 1a, 99091 Erfurt) neufestgelegt.

 

08

Für die Adresse im Gebiet des ehemaligen Schulbezirks der GS Otto Lilienthal wird gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO die neue Gemeinschaftsschule für die Anmeldungen im Primarbereich vorgesehen.

 

09

Die Gemeinschaftsschule wird künftig unter folgender Bezeichnung geführt:

 

Gemeinschaftsschule Otto Lilienthal

Staatliche Gemeinschaftsschule 8

Mittelhäuser Straße 21

99089 Erfurt

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)