Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2828/17
Beschluss:
01
Die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT640 "Wohnen an der Georgsgasse",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:250) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 23.02.2018 und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – e
beigefügt.)