Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2501/17
Beschluss:
01
Für den Bereich Löbervorstadt „Südlich
Martin-Andersen Nexö‑Straße/ westlich Arnstädter Straße“ soll gemäß
§ 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan
geändert werden (Anlage 1).
02
Der Vorentwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 33 für den Bereich Löbervorstadt „Südlich
Martin-Andersen Nexö‑Straße/ westlich Arnstädter Straße“ in seiner
Fassung vom 15.11.2017 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3)
werden gebilligt
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – c beigefügt.)