Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 11 für den Bereich Melchendorf „Am Buchenberg“ in seiner Fassung vom 15.11.2017 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 11 für den Bereich Melchendorf „Am Buchenberg“, dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – d beigefügt.)