Sitzung: 19.02.2018 OR MOP/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0441/18
Beschluss:
Dem Schulförderverein der Regelschule 23 werden entsprechend § 16 i. V. m. § 17 Abs. 2 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Frühlings- und Sportfestes (Kauf von kleinen Spielen, Preisen, Bällen, Süßigkeiten, Getränke etc.) bereitgestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.