Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Schulförderverein der Regelschule 23 werden entsprechend § 16 i. V. m. § 17 Abs. 2 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Frühlings- und Sportfestes (Kauf von kleinen Spielen, Preisen, Bällen, Süßigkeiten, Getränke etc.)  bereitgestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.