Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes in der Grundschule 27 für den Ortsteil Berliner Platz  finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sollen u.a. für Bastelmaterial, Backzutaten, Getränke,  Dekoration, Süßigkeiten und Bälle  verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.