Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Vorbereitung und Durchführung eines Osterfestes in der Grundschule 27 für den Ortsteil Berliner Platz  finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR  zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sollen u.a. für Bastelmaterial, Eier, Backzutaten, Getränke,  Dekoration und Süßigkeiten verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.