Sitzung: 20.02.2018 OR HER/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0034/18
Entsprechend § 19 a und f, Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden demÂ
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der
Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur
Verfügung gestellt. Für den
Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.