Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂŒr die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des BĂŒrgerhauses gemĂ€ĂŸ § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der BestĂ€tigung des Haushaltes verwendet.

Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den FachĂ€mtern zu fĂŒhren.