Sitzung: 22.02.2018 OR ROB/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0263/18
Beschluss:
Entsprechend § 19 d der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin für den bereits stattgefundenen Faschingsumzug finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, Kauf von Süßigkeiten, und Deko verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.Â
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.