Sitzung: 31.01.2018 StR/001/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2140/17
Beschluss:
01
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ILV622 "Wohnquartier Ilversgehofener Platz" (Anlage
2) in seiner Fassung vom 03.11.2017 und dessen Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung
werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V.
m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)