Sitzung: 31.01.2018 StR/001/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1848/17
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.08.2017 für das Vorhaben DAB707 Wohngebiet
"Peter-Vischer-Weg" wird gemäß
§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich zwischen
Albrecht-Dürer-Weg, Peter-Vischer-Weg und den südöstlich angrenzenden
Polizeidienststellen soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan DAB707 "Wohngebiet
Peter-Vischer-Weg". aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Â Der
Albrecht-Dürer-Weg, die Buddestraße und
die südliche Begrenzung der Flurstücke 1200/71 und 1209/71 (TF), Flur 1,
Gemarkung Melchendorf
im Osten:Â Â Â Â Â Die
westliche Begrenzung der Flurstücke 1078/72, 73/1, 72/3, Flur 1 Gemarkung
Melchendorf
im Süden:    Der
Peter-Vischer-Weg und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes DAB 525 "Polizeidienststellen
Kranichfelder Straße"
 im Westen: Die Straße Am Schwemmbach, der Peter-Vischer-Weg und die östliche Begrenzung
des Flurstückes 58/10, Flur 1, Gemarkung MelchendorfÂ
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort und dem
Nachfragepotential angemessene Wohnbebauung mit ergänzenden Funktionen
·
Städtebauliche und
freiraumplanerische Neuordnung des Areals unter weitest gehender Erhaltung des
Großgrünbestandes am Albrecht-Dürer-Weg
·
Revitalisierung des
Bestandshochhauses für Wohnnutzungen und
für den Gemeinbedarf
·
Rückbau der
vorhandenen Nebenanlagen auf dem Grundstück und Ergänzung des Areals mit
Geschosswohnungsneubau
·
Sicherung der
internen Erschließung und Anbindung des Areals an das örtliche
Erschließungsnetz
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Vorhaben- und Erschließungsplan DAB707
in seiner Fassung vom 27.10.2017 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung als
dessen Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes DAB707Â
und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
06
Bis zur Vorlage des Entwurfs des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans DAB707 "Wohngebiet Peter-Vischer-Weg" ist zu prüfen,
inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in diesem Planungsraum
besteht und die Kindertagesstätte Aufnahme in das Programm zur Erhaltung und
dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Erfurt bzw. in den Kita-Bedarfsplan
finden kann. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Modalitäten mit dem
Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.
07
Es ist zu prüfen, ob
entsprechend des Erfurter Baulandmodells, eine Belegungsbindung in Höhe von 20
% für sozialen Wohnungsbau möglich ist.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 7 a – c beigefügt.)