Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.08.2017  für das Vorhaben DAB707 Wohngebiet "Peter-Vischer-Weg"  wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

 

02

Für den Bereich zwischen Albrecht-Dürer-Weg, Peter-Vischer-Weg und den südöstlich angrenzenden Polizeidienststellen soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan  DAB707 "Wohngebiet Peter-Vischer-Weg". aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

im Norden:   Der Albrecht-Dürer-Weg, die Buddestraße  und die südliche Begrenzung der Flurstücke 1200/71 und 1209/71 (TF), Flur 1, Gemarkung  Melchendorf

 

im Osten:      Die westliche Begrenzung der Flurstücke 1078/72, 73/1, 72/3, Flur 1 Gemarkung Melchendorf

 

im Süden:     Der Peter-Vischer-Weg und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  DAB 525 "Polizeidienststellen Kranichfelder Straße"

 

 im Westen: Die Straße Am Schwemmbach, der  Peter-Vischer-Weg und die östliche Begrenzung des Flurstückes 58/10, Flur 1, Gemarkung Melchendorf 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort und dem Nachfragepotential angemessene Wohnbebauung mit ergänzenden Funktionen

 

·         Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals unter weitest gehender Erhaltung des Großgrünbestandes am Albrecht-Dürer-Weg

 

·         Revitalisierung des Bestandshochhauses  für Wohnnutzungen und für den Gemeinbedarf

 

·         Rückbau der vorhandenen Nebenanlagen auf dem Grundstück und Ergänzung des Areals mit Geschosswohnungsneubau

 

·         Sicherung der internen Erschließung und Anbindung des Areals an das örtliche Erschließungsnetz

 

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

04

Der Vorhaben- und Erschließungsplan DAB707 in seiner Fassung vom 27.10.2017 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung als dessen Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.

 

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  DAB707  und dessen Begründung durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

06

Bis zur Vorlage des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans DAB707 "Wohngebiet Peter-Vischer-Weg" ist zu prüfen, inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in diesem Planungsraum besteht und die Kindertagesstätte Aufnahme in das Programm zur Erhaltung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Erfurt bzw. in den Kita-Bedarfsplan finden kann. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Modalitäten mit dem Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.

 

 

07

Es ist zu prüfen, ob entsprechend des Erfurter Baulandmodells, eine Belegungsbindung in Höhe von 20 % für sozialen Wohnungsbau möglich ist.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – c beigefügt.)