Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV643 „Wohnen am Auenpark“ beschlossen am 21.10.2015 (Beschluss Nr. 1520/15) wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie folgt geändert:

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgrenzt.

 

02

Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes ANV643 "Wohnen am Auenpark" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 04. Januar 2018 und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a – d beigefügt.)