Sitzung: 31.01.2018 StR/001/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1759/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV643 „Wohnen am Auenpark“ beschlossen am
21.10.2015 (Beschluss Nr. 1520/15) wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie
folgt geändert:
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgrenzt.
02
Die Abwägung zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes ANV643
"Wohnen am Auenpark" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 04. Januar 2018
und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, beteiligt.
05
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren
nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3a – d beigefügt.)