Sitzung: 31.01.2018 StR/001/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2328/17
Beschluss:
01
Die
Gründung eines Eigenbetriebes zum Neubau, zum Betrieb und zur Sanierung der
Erfurter Schulgebäude und Schulanlagen als Sondervermögen der Landeshauptstadt
Erfurt ist vorzubereiten.
02
Der
Eigenbetrieb soll mit Wirkung zum 01.01.2019 gegründet werden.
03
Im
ersten Halbjahr 2018 sind Eigenkapitalquellen zu prüfen, die Optionen dazu
aufzuzeigen sowie ein Entscheidungsvorschlag dazu zu unterbreiten.
04
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei
den Schulneubauten den Einsatz von Schultypenbauten zu prüfen. Auf der
Grundlage von bereits realisierten Schultypenbauten und der Expertise des
Deutschen Städtetages soll für Erweiterungs- und Neubauten ein kostengünstiger
Typenbau genutzt werden, der modernen pädagogischen Anforderungen an variabel
nutzbare Raumprogramme entspricht und durch eine nachhaltige Bauweise und
Betreibung langfristig Kosten spart.
05
In Schulen, in denen bauliche Prozesse
bevorstehen, sind rechtzeitig die Nutzer über die Planungs-, Bau- und
Nutzungsprozesse zu informieren.
06
Die zuständigen Fachausschüsse werden
mindestens halbjährlich im Laufe des Planungsprozesses der Schultypenbauten mit
einbezogen. An diesen Sitzungen sollen die Vertreter der Kreiselternschaft und
Vertreter des Erfurter Schülerparlaments beteiligt werden.