Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Gründung eines Eigenbetriebes zum Neubau, zum Betrieb und zur Sanierung der Erfurter Schulgebäude und Schulanlagen als Sondervermögen der Landeshauptstadt Erfurt ist vorzubereiten.

 

02

Der Eigenbetrieb soll mit Wirkung zum 01.01.2019 gegründet werden.

 

03

Im ersten Halbjahr 2018 sind Eigenkapitalquellen zu prüfen, die Optionen dazu aufzuzeigen sowie ein Entscheidungsvorschlag dazu zu unterbreiten.

 

04

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den Schulneubauten den Einsatz von Schultypenbauten zu prüfen. Auf der Grundlage von bereits realisierten Schultypenbauten und der Expertise des Deutschen Städtetages soll für Erweiterungs- und Neubauten ein kostengünstiger Typenbau genutzt werden, der modernen pädagogischen Anforderungen an variabel nutzbare Raumprogramme entspricht und durch eine nachhaltige Bauweise und Betreibung langfristig Kosten spart.

 

05

In Schulen, in denen bauliche Prozesse bevorstehen, sind rechtzeitig die Nutzer über die Planungs-, Bau- und Nutzungsprozesse zu informieren.

 

06

Die zuständigen Fachausschüsse werden mindestens halbjährlich im Laufe des Planungsprozesses der Schultypenbauten mit einbezogen. An diesen Sitzungen sollen die Vertreter der Kreiselternschaft und Vertreter des Erfurter Schülerparlaments beteiligt werden.