Sitzung: 09.01.2018 OR BIS/001/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2820/17
Dem Ortsteilbürgermeister werden für Repräsentationen finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5                  der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentations-aufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf                                             Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.