Sitzung: 11.01.2018 OR KUE/001/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0005/18
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der
Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes
verwendet.
Die
geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird
beauftragt den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den
Fachämtern zu führen.