Sitzung: 21.12.2017 StR/008-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1979/17
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 27.09.2017 für das Vorhaben
"Kreativ-Kontor" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für den Bereich westlich der
Hugo-John-Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ILV708 "Kreativ-Kontor" aufgestellt werden.Â
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Â durch
das Flurstück 34/12, Flur 4, Gemarkung Ilversgehofen;
im Osten:Â Â Â Â Â durch
das Flurstück 34/13, Flur 4, Gemarkung Ilversgehofen;
im Süden:   durch
das Flurstück 35/8, 35/9 und 45/9, Flur 4, Gemarkung Ilversgehofen;
im Westen: Â durch
das Flurstück 36/3 und 45/9, Flur 4, Gemarkung Ilversgehofen;
Der räumliche Geltungsbereich umfasst damit
eine Fläche von ca. 10.527 qm.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Festsetzung
eines Sondergebietes für die Kreativwirtschaft.
- Zulässig
sind Flächen und Anlagen für:
-
ein
Quartiers-Management
-
Druckereien
und Verlage
-
Architekturbüros
-
Künstlerwerkstätten
und Galerien
-
Mode- und
Maler-Ateliers
-
Räume für
Medien- und Formgestalter, Fotografen, Filmproduktionen und Designer
-
Co-
Working-Areale
-
ein
Gaststättenbetrieb (Café)
-
ein Groß-
und Einzelhandelsunternehmen mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.300
m² mit dem Sortimentsschwerpunkt im professionellen Künstlerbedarf
Flächen für die erforderlichen
Fahrzeug-Stellplätze.
03
Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ILV708 "Kreativ-Kontor" in seiner Fassung vom 02.11.2017 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung
(Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und
dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ILV708
"Kreativ-Kontor" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
06
Es ist das standardisierte Verfahren für
den vorgesehenen Einzelhandelsbetrieb durchzuführen.
07
Mit dem Vorhabenträger des Kreativ-Kontors
ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für den
Bebauungsplan ILV708 "Kreativ-Kontor" inklusive der Ãœbernahme der
Kosten für eine Wirkungsanalyse abzuschließen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – c beigefügt.)