Beschluss:

 

Die Vorgehensweise zur künftigen Schulnetzplanung wird gemäß der Anlage als allgemeingültige Richtungsvorgabe für die Stadt Erfurt beschlossen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 a - c beigefügt.)