Beschluss:

 

01

Die Handlungsrichtlinie (Anlage 1) wird als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung bestätigt.

 

02

Das Strategiepapier Elektromobilität (Anlage 2) wird beschlossen.

 

03

Die Handlungsrichtlinie ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – b beigefügt.)