Beschluss:

 

01

Gemäß dem StR-Beschluss zur DS 1192/17 wird das in Anlage 1 vorgelegte pädagogische Konzept für eine zweizügige Gemeinschaftsschule am Schulstandort Kerspleben für die Klassenstufen 1–10 bestätigt. Im Rahmen der Schulnetzplanung erfolgt eine Prüfung zum Vorliegen der Voraussetzungen zur Einrichtung einer eigenen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Kerspleben.

 

02

Für die Durchführung der gymnasialen Oberstufe wird gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 ThürSchulG eine Kooperation mit einem Erfurter Gymnasium vorbereitet.

 

03

Erforderliche Planungs- und Investitionsmittel sind nach Maßgabe des Haushaltes ab 2020 ff. einzuplanen.

 

04

Der gemeinsame Schulbezirk der Grundschule Kerspleben und der Grundschule "Thomas Mann" (GS 2) wird zum Schuljahr 2018/19 aufgelöst. Die Grundschule "Thomas Mann" erhält dementsprechend zum Schuljahr 2018/19 wieder ihren ursprünglichen eigenen Schulbezirk gemäß Anlage 7.

 

05

Der Schulbezirk der Regelschule Kerspleben wird zum Schuljahr 2018/19 aufgelöst
(Anlage 8).

 

06

Für die Adressen im Gebiet des ehemaligen Schulbezirkes der GS Kerspleben wird gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO die neue Gemeinschaftsschule Kerspleben für die Anmeldungen im Primarbereich vorgesehen.

 

07

Das vorgelegte Konzept der Anlage 1 ist entsprechend der Beschlusspunkte anzupassen

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)