Sitzung: 20.12.2017 StR/008/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1094/16
Beschluss:
01
Es
wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1
dargestellten Sanierungsgebiet EFM005 „Marstallstraße“ erfolgreich durchgeführt
worden ist. Die Begründung (Anlage 3) zur Aufhebung der Sanierungssatzung
Marstallstraße wird beschlossen.
02
Die
als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung
„Marstallstraße“ (AHS003) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen. Die
Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
03
Von den Grundstückseigentümern sind gemäß §
154 des Baugesetzbuches (BauGB) die Sanierungsausgleichsbeträge zu erheben,
soweit diese nicht bereits von den Eigentümern vorzeitig abgelöst worden sind.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)