Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1 dargestellten Sanierungsgebiet EFM005 „Marstallstraße“ erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 3) zur Aufhebung der Sanierungssatzung Marstallstraße wird beschlossen.

02

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Marstallstraße“ (AHS003) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

03

Von den Grundstückseigentümern sind gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) die Sanierungsausgleichsbeträge zu erheben, soweit diese nicht bereits von den Eigentümern vorzeitig abgelöst worden sind.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)