Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von Ihr Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die Mittel sollen für Geschenk-Fotografieren (Präsente) von und für die Kinder im Rahmen der Weihnachtsfeier verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist ebenfalls gestattet.