Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem SV Schwerborn e. V. zur Anschaffung von Vereinshandtüchern finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.