Sitzung: 06.11.2017 OR DIT/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2462/17
Beschluss
Entsprechend § 4
(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 567,13
EUR zum Erwerb eines Kaffeeautomaten, dazugehörigen Isolierkannen und Zubehör
bereitgestellt.