Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 567,13 EUR zum Erwerb eines Kaffeeautomaten, dazugehörigen Isolierkannen und Zubehör bereitgestellt.