Sitzung: 23.10.2017 OR ROH/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2257/17
Beschluss
1) Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Kirmesverein "Rohda Rockt" e.V. für die Durchführung der traditionellen Kirmes
Mittel in Höhe von 365,60 EUR zuzgl. eventueller Restmittel aus vorangegangenen Beschlüssen zur Verfügung gestellt.
2) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
3) Auch bereits getätigte Ausgaben vor der Beschlussfassung sollen Berücksichtigung finden.