Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a i. V. m. § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro, für das am 02.12.2017 stattfindende Adventsfeuer, zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel werden u. a. für Genehmigungen, Gebühren sowie für Speisen und Getränke verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.