Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 18 a) und b) i. V. m. § 19 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wurden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Der Beschluss Nr. 1609/17 vom 14.08.2017 wird auf Grund des Antrages des Ortsteilbürgermeisters, wegen nicht benötigter Mittel, auf 1450,00 Euro abgeändert.

3.)  Die dadurch frei werdenden Mittel sollen Vereinen für erforderliche klassische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.