Sitzung: 23.10.2017 OR SCH/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2231/17
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten der Bürgerhäuser, finanzielle Mittel i.H.v. 2000,00 EUR, zur Verfügung gestellt.